Bürger können Pläne für Kaldenkirchen, Leuth und Schaag einsehen

Die Stadtverwaltung Nettetal informiert über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-280 „Gewerbegebiet Nettetal-West – Nördlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen sowie die öffentliche Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nettetal-West – Nördlich Montel-Allee) in Kaldenkirchen. Das Plangebiet wird eingefasst von der Autobahn A 61 im Norden, der östlich angrenzenden Straße „An der Kleinbahn“, der südlich verlaufenden „Montel-Allee“ sowie dem die nordwestliche Verlängerung der Zillessen-Allee bildenden Wirtschaftsweg Richtung Autobahn. Die Flächengröße beträgt rund zehn Hektar.

Für den Stadtteil Schaag wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Raher Feld Nord) sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Sh-274 „Raher Feld Nord“ bekanntgegeben. Der etwa zwei Hektar große Planbereich liegt zwischen dem Schulgelände der Grundschule in Schaag im Westen und der Straßenrandbebauung der Boisheimer Straße im Osten. Nach Süden bestimmen Flurstücksgrenzen das Ende des Geltungsbereiches. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sh-274 „Raher Feld Nord“ wird die bauplanungsrechtliche Entwicklung einer bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche ermöglicht und damit einerseits dringend gebotene Bau- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Deckung der großen Wohnraumnachfrage in Schaag geschaffen, andererseits ein möglicher Nutzungskonflikt zwischen der ruhebedürftigen Wohnnutzung und der derzeit ausgeübten Freizeitnutzung als Bolzplatz entschärft.

Zudem liegt der Bebauungsplanes Le-252 „Südlich Hampoel“ Teilbereich B (Am Austalsweg) für den Stadtteil Leuth aus. Das Plangebiet, in dem Einfamilien- und Doppelhäuser vorgesehen sind, befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Leuth und umfasst eine Fläche von rund einem Hektar.

Eingesehen werden können die Pläne in der Zeit vom 8. Mai bis zum 8. Juni 2020 während der allgemeinen Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, Fachbereich Stadtplanung im Flur vor den Räumen 301 und 302 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Stellungnahmen zur Niederschrift werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für die Terminabsprache stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung: 02153/898-6100, -6111, -6104, -6107.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Nettetal, Räume 306, 307, 322 und 323 des o.g. Rathauses vorgebracht werden. Die Unterlagen stehen auch auf der Internetseite der Stadt Nettetal (www.nettetal.de) zur Verfügung. Stellungnahmen zu den Planentwürfen können auch per E-Mail an abgegeben werden.

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