Ungepflegte und zur Wiederbelegung vorgesehene Gräber auf dem Leuther Friedhof
Auf den Nettetaler Friedhöfen befinden sich zahlreiche Gräber, die seit längerer Zeit nicht ordnungsgemäß gepflegt wurden. Auf dem Leuther Friedhof sind die Gräber A 11, A 91, B 90 und B 91 betroffen.
Da die aktuellen Anschriften der Nutzungsberechtigten teilweise nicht ermittelt werden konnten oder diese auf schriftliche Aufforderungen zur Pflege nicht reagiert haben, besteht letztmalig die Möglichkeit, die genannten Grabstätten bis zum 15. Oktober 2026 ordnungsgemäß herzurichten. Sollte die erforderliche Pflege bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, werden die betroffenen Gräber unmittelbar danach auf Grundlage der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Nettetal eingeebnet.
Darüber hinaus werden zahlreiche Reihengräber zur Wiederbelegung aufgerufen. Dies sind auf unserem Friedhof die Gräber V/4/2, V/4/3, V/4/4, V/4/12, V/5/1, V/5/3 und V/5/5.
Die Pflegeberechtigten werden gebeten, Grabsteine, Einfassungen, Bepflanzungen und sonstige Gegenstände an diesen Gräbern bis zum 15. Oktober 2026 zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist gehen verbleibende Gegenstände in das Eigentum der Stadt Nettetal über. Die Reihengräber werden direkt im Anschluss geebnet.
